Pflegegrad 2

Pflegegrad 2: Leistungen, Zuschüsse und mehr

Der Pflegegrad 2 bildet die zweite von fünf Stufen in der deutschen Pflegeversicherung. Anders als beim Pflegegrad 1 stehen Ihnen erstmals umfassende Leistungen wie monatliches Pflegegeld oder Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes zu. Erfahren Sie im Folgenden, welche Voraussetzungen für diesen Pflegegrad notwendig sind und welche Leistungen Sie erwarten dürfen.

Wie ist der Pflegegrad 2 definiert?

Wie bei jedem Pflegegrad findet eine Einstufung der pflegebedürftigen Person durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) oder MEDICPROOF für privat Versicherte statt. Die Einstufung erfolgt nach einem Punktesystem und wird an verschiedenen Kriterien der selbstständigen Alltagsgestaltung bemessen.

Der zweite von fünf Pflegegraden wird zugeteilt, wenn das Ergebnis des Punktesystem (NBA) einen Wert zwischen 27 und 47,5 Punkten liefert. Unterhalb dieses Wertes liegt der Pflegegrad 1 oder bei einer sehr niedrigen Punktzahl überhaupt kein Pflegegrad vor. Umgangssprachlich wird der Pflegegrad als „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ definiert.

Überblick zu den Geldleistungen bei Pflegegrad 2

Leistungsart Leistung und Häufigkeit
Pflegegeld 316 Euro/Monat
Pflegesachleistung 724 Euro/Monat
Tages- und Nachtpflege 689 Euro/Monat
Kurzzeitpflege 1.774 Euro/Jahr
Verhinderungspflege 1.612 Euro/Jahr
Vollstationäre Pflege 770 Euro/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro/Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro/Monat
Hausnotruf 25,50 Euro/Monat
Wohnraumanpassung 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro/Monat

 

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Kriterien der Begutachtung kennen und verstehen

Nach welchen Kriterien eine Bewertung der pflegebedürftigen Person stattfindet, haben wir ausführlicher in unserer Kategorie „Pflegegrad 1“ dargestellt. Die sechs Module, die sich in verschiedene Unterbereiche aufteilen, sind:
  • Mobilität
  • Selbstversorgung
  • kognitive Fähigkeiten
  • Psyche und Verhaltensweisen
  • krankheits- und therapiebedingte Anforderungen
  • Alltag und Sozialkontakte
Falls Sie erstmal eine Einstufung in einen Pflegegrad anstreben oder denken, dass nach Feststellung des Pflegegrades 1 eine Verschlechterung stattgefunden hat, hilft das Führen eines Pflegetagebuchs weiter. Mit diesem können Sie konkret aufzeigen, welche Hürden die pflegebedürftige Person und ihre Angehörigen tagtäglich zu überwinden haben. Zusammen mit der eigenen Einschätzung des Gutachters entsteht eine fundierte Einschätzung des Pflegegrades.

Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 2 zu?

Im Vergleich zum Pflegegrad 1 steigt das Leistungsspektrum erheblich an. Im Folgenden eine ausführliche Darstellung, welche Leistungen Ihnen beim Pflegegrad 2 zustehen. Die genannten Eurobeträge sind auf dem Stand 2022:
Entlastungsbetrag
Ein Betrag von 125 Euro steht Ihnen zu, sobald überhaupt ein Pflegegrad festgestellt wurde. Das Geld soll Ihnen bei der grundlegenden, finanziellen Bewältigung des Alltags helfen und ist nicht vom ermittelten Pflegegrad abhängig.
Pflegegeld
Mit dem zweiten Pflegegrad haben Sie einen Anspruch auf ein Pflegegeld von 316 Euro im Monat. Das Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und auf ihr Girokonto überwiesen. Das Geld dient zusätzlich zum Entlastungsbetrag dazu, die Kosten des Pflegealltags einfacher zu bewältigen.
Pflegesachleistungen
Wenn Sie die Unterstützung durch einen mobilen Pflegedienst in Anspruch nehmen, können Sie hierfür Sachleistungen bis zu 724 Euro monatlich geltend machen. Anders als beim Pflegegeld findet eine direkte Abrechnung der Pflegekasse mit dem Pflegedienst statt. Dieser weißt durch eine saubere Dokumentation nach, welche Leistungen genau erbracht werden, wobei es zu einer Abrechnung zu festgelegten Beträgen pro Leistung kommt.
Kurzzeitpflege
Sollte kein dauerhafter Pflegebedarf vorliegen, beispielsweise nach einem längeren Aufenthalt im Krankenhaus, können Sie finanzielle Leistungen für die Kurzzeitpflege beantragen. Jährlich werden 1.774 Euro für eine maximal achtwöchige Kurzzeitpflege gewährt. Die Hälfte des monatlichen Pflegegeldes, konkret 158 Euro, werden in dieser Zeit ebenfalls gezahlt.
Verhinderungspflege
Wenn sich Angehörige um einen lieben Mitmenschen kümmern und beispielsweise durch einen Urlaub oder Krankheit die Pflege für einen begrenzten Zeitraum abgeben, ist beim Pflegegrad 2 ebenfalls eine finanzielle Unterstützung möglich. Der Zuschuss liegt bei 1.612 Euro, wobei der Zeitraum der Verhinderung maximal vier Wochen betragen darf. Auch hier wird die Hälfte des Pflegegeldes (158 Euro) für bis zu sechs Wochen ergänzend gewährt.
Weitere Leistungen
Für Pflegehilfsmittel kommt es im Regelfall automatisch zur Zahlung eines Zuschusses von 40 Euro monatlich. Für ein Hausnotrufsystem können Sie 25,50 Euro pro Monat von der Pflegekasse einfordern. Sollten barrierefreie Umbauten nötig sein, um den Alltag der pflegebedürftigen Person zu erleichtern, ist eine Bezuschussung bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und Person möglich.

Was gilt für die stationäre Pflege?

Bei niedrigen Pflegegraden wird im Regelfall nicht von der Notwendigkeit einer stationären Unterbringung in einem Pflegeheim ausgegangen. Diese kann unter Umständen jedoch nötig oder gewünscht sein. Für die stationäre Versorgung erhalten Sie monatlich einen Betrag von 770 Euro.

Beachten Sie, dass abhängig von Größe und Art der Einrichtung einheitliche Eigenanteile zu zahlen sind. Diese müssen Sie in jedem Fall selbst entrichten, unabhängig von der gewährten, finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse.

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Kombinationsleistungen erhalten und verstehen

In der Praxis werden viele Pflegebedürftige sowohl durch Angehörige als auch einen mobilen Pflegedienst betreut. In dieser Situation stehen Ihnen leider nicht beide oben genannten Beträge in vollem Umfang zur Verfügung. Je mehr Sachleistungen Sie von einem Pflegedienst in Anspruch nehmen und anrechnen, umso stärker verringert sich der Anteil an frei verfügbarem Pflegegeld prozentual.

Nutzen Sie die kompetente Beratung durch die Pflegekasse oder Humanum Viae als vertrauensvollen Pflegepartner, um die ideale Lösung für Ihren persönlichen Bedarf zu finden. In der Praxis sind Modelle wie die 50-50-Finanzierung etabliert, bei der Sie eine Hälfte der zustehenden Sachleistungen in Anspruch nehmen und die andere Hälfte als Pflegegeld auszahlen lassen. Was sich für Sie lohnt, sollte stets individuell ermittelt werden.

Werden die Kosten einer 24-Stunden-Pflege übernommen?

Wenn Sie für einen pflegebedürftigen Angehörigen eine Betreuung rund um die Uhr wünschen, werden Sie hierfür im Pflegegrad 2 keine gesonderten Leistungen erhalten. Die Betreuung schließt die zusätzliche Beauftragung eines mobilen Pflegedienstes nicht aus. Teile der Kosten können Sie über das frei verfügbare Pflegegeld oder den monatlichen Entlastungsbetrag abdecken.

Wir von Humanum Viae wissen, wie lohnenswert und entlastend eine 24-Stunden-Pflege sein kann. Mit der geprüften Vermittlung von qualifizierten Pflegekräften aus Osteuropa steht auch Ihnen ein finanzieller Weg offen, um eine gute Betreuung unabhängig vom ermittelten Pflegegrad zu erhalten. Kommen Sie einfach auf uns zu und erleben Sie, wie eine echte Entlastung in jeder Lebensphase und zu jeder Tageszeit aussehen kann.

FAQ

Sind die Pflegeleistungen zeitlich begrenzt?
Für die genannten, finanziellen Leistungen spielt es keine Rolle, in welchem Zeitrahmen die Pflege erbracht wird. Vor dem Jahr 2017 war eine Voraussetzung für Leistungen, dass ein gewisser zeitlicher Aufwand zur pflegerischen Betreuung im Alltag vorliegt. Diese Regelung gibt es mittlerweile nicht mehr.
Wie lange erhalte ich Leistungen für den Pflegegrad 2?
Die Pflegebedürftigkeit einer Person kann sich im Laufe des Lebens ändern, im Regelfall findet eine Verschlechterung der gesundheitlichen Situation statt. Wenn Sie den Eindruck haben, dass der ermittelte Pflegegrad nicht mehr dem tatsächlichen Pflegebedarf genügt, können Sie eine erneute Begutachtung durch den MD oder MEDICPROOF verlangen. Ihr Hausarzt wird die Aussichten bei dieser Neubewertung abschätzen können.
Kann ich Widerspruch gegen die Einstufung einlegen?
Der Gutachter wird Ihnen über einen schriftlichen Bescheid mitteilen, in welchen Pflegegrad eine Einteilung stattfindet. Sind Sie mit dieser Einstufung nicht zufrieden, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich im Vorfeld durch behandelnde Ärzte oder unabhängige Pflegedienstleister beraten, wie die Erfolgsaussichten sind.

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