Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 – Voraussetzungen, Leistungen und mehr

Der Pflegegrad 3 stellt die mittlere Stufe im fünfgradigen Pflegesystem in Deutschland dar. Es wird von einer „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ gesprochen, der in der Praxis sehr häufig die Versorgung durch Angehörigen und einen ambulanten Pflegedienst notwendig macht. Wir zeigen Ihnen, wie die Einstufung in den Pflegegrad 3 erfolgt und welche Leistungen Sie nach dieser Einstufung von der Pflegekasse erwarten dürfen.

Wie ist der Pflegegrad 3 definiert?

Für eine Einstufung in den dritten Pflegegrad muss eine schwere Beeinträchtigung in der selbstständigen Alltagsgestaltung der pflegebedürftigen Person vorliegen. Ob persönliche Einschränkungen diesem oder einem anderen Pflegegrad genügen, wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) oder bei Privatversicherten durch MEDICPROOF ermittelt.

Persönliche und gesundheitliche Einschränkungen werden nach festen Kriterien aus sechs Lebensbereichen bewertet und in einem einheitlichen Punktesystem zusammengefasst. Um diesen Pflegegrad zu erreichen, muss das Endergebnis zwischen 47,5 und 70,0 Punkten liegen. Eine Veränderung des Gesundheitszustandes im Laufe von Monaten und Jahren kann das Ergebnis beeinflussen und eine Anpassung des Pflegegrades bedeuten.

Überblick zu den Geldleistungen bei Pflegegrad 3

Leistungsart  Leistung und Häufigkeit 
Pflegegeld 545 Euro/Monat
Pflegesachleistung 1.363 Euro/Monat
Tages- und Nachtpflege 1.298 Euro/Monat
Kurzzeitpflege 1.774 Euro/Jahr
Verhinderungspflege 1.612 Euro/Jahr
Vollstationäre Pflege 1.262 Euro/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro/Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro/Monat
Hausnotruf 25,50 Euro/Monat
Wohnraumanpassung 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro/Monat

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So wird Ihr persönlicher Pflegebedarf bestimmt

In unserem Artikel zum „Pflegegrad 1“ haben wir die sechs Kriterien bei der Begutachtung durch MD oder MEDICPROOF ausführlicher beschrieben. Hier deshalb nur eine kurze Aufzählung, in welchen sechs grundlegenden Bereichen eine Überprüfung durch den unabhängigen Gutachter stattfindet:
  • eigenständige Mobilität
  • Fähigkeit zur Selbstversorgung
  • geistige Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Situation
  • krankheits- und therapiebedingte Anforderungen
  • Sozialleben und Alltagsgestaltung
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Zustehende Leistungen beim Pflegegrad 3 im Überblick

Wurde der Pflegegrad 3 bei Ihnen ermittelt, steht Ihnen ein breites Spektrum an finanziellen Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse zu. Im Folgenden eine Präsentation dieser Leistungen inklusive der maximale ausgezahlten Eurobeträge nach dem Stand des Jahres 2022:

Entlastungsbetrag

Ob Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5, Ihnen steht unter allen Umständen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zu. Das Geld steht Ihnen zur freien Verfügung und soll zur grundlegenden Entlastung Ihrer Alltagsgestaltung beitragen.

Pflegegeld

Mit dem dritten Pflegegrad steht Ihnen ein Pflegegeld in Höhe von maximal 545 Euro pro Monat zu. Das Geld kommt Ihnen direkt zugute und wird an die pflegebedürftige Person überwiesen. Beachten Sie, dass sich der Betrag reduzieren kann, wenn Sie zusätzlich Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Mehr hierzu erfahren Sie untenstehend beim Thema Kombinationsleistungen.

Pflegesachleistungen

Sachleistungen werden nicht direkt an Sie ausgezahlt, sondern von der Pflegekasse mit einem ambulanten Pflegedienst verrechnet. Diese Leistung erhalten Sie folglich nur, wenn Sie einen mobilen Pflegedienstleister zur Unterstützung der Angehörigen beauftragen. Maximal können Sie monatlich Leistungen von 1.363 Euro geltend machen.

Kurzzeitpflege

Ihr erhöhter Pflegebedarf ist für einen begrenzten Zeitraum, beispielsweise nach einem Aufenthalt im Krankenhaus gegeben? Dann können Sie Leistungen der Kurzzeitpflege bis zu einem maximalen Betrag von 1.774 Euro für höchstens 28 Tage im Jahr in Anspruch nehmen. Die Werte lassen sich auf acht Wochen (56 Tage) und 3.386 Euro steigern, sofern Sie keine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Für diesen Zeitraum wird als Ergänzung auch die Hälfte des Pflegegeldes (272,50 Euro) gewährt.

Verhinderungspflege

Sind pflegende Angehörige verhindert, beispielsweise durch eine eigene Erkrankung oder den wohlverdienten Urlaub, lässt sich Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro für höchstens vier Wochen beantragen. Der Wert steigt auf 2.418 Euro jährlich und sechs Wochen, wenn im laufenden Jahr keine zusätzliche Kurzzeitpflege beantragt wird. Für bis zu sechs Wochen wird hier auch die Hälfte des Pflegegeldes (272,50 Euro) ausgezahlt.
Weitere Leistungen
Neben dem Entlastungsbetrag werden Sie fast immer automatisch einen monatlichen Zuschuss von 40 Euro für Pflegehilfsmittel erhalten, eine Förderung von 25,50 Euro monatlich für ein Hausnotrufsystem steht Ihnen ebenfalls zu. Bis zu 4.000 Euro Zuschuss können Sie für jede Umbaumaßnahme beantragen, die der pflegebedürftigen Person die Bewältigung des Alltags erleichtern soll. Falls Sie in einer Wohngruppe mit weiteren pflegebedürftigen Personen leben, wird ein Wohngruppen Zuschuss von 214 Euro bei Beschäftigung einer Hilfskraft gezahlt.

Leistungen bei einer stationären Unterbringung

Falls es bereits beim Pflegegrad 3 zu einer stationären Unterbringung kommen sollte, zahlt die Pflegekasse hierfür einen monatlichen Zuschuss von 1.262 Euro. Mit diesem können Sie nicht den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil decken. Der Betrag wird mit Sicherheit nicht ausreichen, um die Gesamtkosten der vollstationären Unterbringung zu decken.

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Wie funktionieren die sogenannten Kombinationsleistungen?

In der Praxis nehmen viele Pflegebedürftige die Betreuung durch Angehörige und die Dienste eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch. In diesem Fall wird das Ihnen zustehende Pflegegeld prozentual um den Anteil reduzieren, den Sie für die Pflegesachleistungen beanspruchen. Hier sollten Sie individuell kalkulieren, welche Kombination beider Leistungsarten am ehesten für Sie lohnt.

In der Praxis hat sich beispielsweise der 50-50-Modus durchgesetzt. In diesem Fall nehmen Sie eine Hälfte der Ihnen zustehenden Pflegesachleistungen für den mobilen Pflegedienst in Anspruch, während die andere Hälfte direkt als Pflegegeld ausgezahlt wird. Was sich konkret lohnt, hängt natürlich vom Engagement pflegender Angehöriger und der Notwendigkeit einer mobilen Pflege ab.

24-Stunden-Pflege von Humanum Viae – eine sinnvolle Ergänzung

Trotz des hohen Engagements des Pflegedienstes und von Angehörigen kann eine umfassendere Versorgung der pflegebedürftigen Person gewünscht sein. Hier bietet sich eine Betreuung durch 24-Stunden-Pflegekräfte von Humanum Viae an, mit dem Sie sich nachts oder bei drohenden Notfallsituationen auf eine sofort verfügbare Betreuungskraft verlassen können.

Wir von Humanum Viae sichern Ihnen eine verlässliche Betreuung unabhängig vom Pflegegrad zu. Mit unseren qualifizierten Pflegekräften aus Osteuropa genießen Sie das gute Gefühl, dass die Pflege zu allen Tages- und Nachtzeiten für Sie finanzierbar wird. Sprechen Sie uns noch heute an und erfahren Sie, wie Ihnen Humanum Viae in Ihrer Pflegesituation weiterhelfen kann.

FAQ

Ist der Pflegegrad 3 mit der früheren Pflegestufe 3 vergleichbar?
Mit der Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade sind die früheren Einstufungen nicht mehr mit den heutigen Graden vergleichbar. Grob lässt sich der dritte Pflegegrad auf ein Leistungsniveau setzen, das den früheren Pflegestufen 1 bis 2 entspricht.
Wann ist eine Neueinstufung denkbar?
Im Laufe von Monaten oder Jahren kann sich die Pflegebedürftigkeit verändern. Im Regelfall verschlechtert sich die Gesundheit, so dass eine Neueinstufung in einen höheren Pflegegrad sinnvoll ist. Falls Sie vermuten, dass Ihr Pflegegrad nicht mehr der tatsächlichen Situation entspricht, bringen Sie dies bei Ihrem Hausarzt zur Sprache und verlangen Sie eine erneute Begutachtung.
Ist ein Einspruch gegen den ermittelten Pflegegrad möglich?
Einen Einspruch können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheides einreichen, in dem Ihnen der Gutachter den Pflegegrad mitteilt. Es lohnt, im Vorfeld mit dem Hausarzt oder unabhängigen Pflegepartnern über die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs zu sprechen.

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