Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 – Alles Wichtige zu Voraussetzungen, Leistungen und mehr

Der Pflegegrad 4 ist die zweithöchste Einstufung nach dem System der deutschen Pflegeversicherung. Der Grad bezeichnet eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ und wird mit einer umfassenden ambulanten Behandlung oder sogar stationären Behandlung verbunden. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Vorstellungen dieser Pflegegrad vorliegt und welche finanziellen Leistungen Sie erwarten dürfen.

Wie ist der Pflegegrad 4 definiert?

Wie alle Pflegegrade wird auch die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit nach einem Punktesystem bei der Überprüfung durch einen Gutachter ermittelt. Bei Kassenpatienten übernimmt der Medizinische Dienst (MD) die Prüfung, bei Privatpatienten die Einrichtung MEDICPROOF.

Die Überprüfung umfasst diverse Kriterien in sechs Kategorien, denen Punktewerte bei erkannten Einschränkungen zugeteilt wird. Liegt der ermittelte Punktewert zwischen 70 und 90 Punkten, erfolgt eine Einstufung in den Pflegegrad 4. Aufgrund der einheitlichen Kriterien ist die Bestimmung des Pflegegrades vergleichsweise präzise, so dass Personen mit gleichartigen Einschränkungen der gleiche Pflegegrad zugeteilt wird.

Überblick zu den Geldleistungen bei Pflegegrad 4

Leistungsart Leistung und Häufigkeit
Pflegegeld 728 Euro/Monat
Pflegesachleistung 1.693 Euro/Monat
Tages- und Nachtpflege 1.612 Euro/Monat
Kurzzeitpflege 1.774 Euro/Jahr
Verhinderungspflege 1.612 Euro/Jahr
Vollstationäre Pflege 1.775 Euro/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro/Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro/Monat
Hausnotruf 25,50 Euro/Monat
Wohnraumanpassung 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro/Monat

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Wie erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad?

Der Gutachter der oben genannten Einrichtungen verschafft sich zu einem festgelegten Termin einen Überblick über die vorliegende Pflegesituation. Die sechs einspielenden Kategorien werden in unserem Artikel zum Pflegegrad 1 genauer beschrieben, hier nur noch einmal der kurze Überblick:
  • Beweglichkeit des Pflegebedürftigen
  • Fähigkeit der Selbstversorgung
  • kognitive und geistige Fähigkeiten
  • psychischer Zustand und Verhaltensweisen
  • Anforderungen aufgrund von Krankheit und Therapie
  • Alltag und soziale Kompetenzen
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Diese Leistungen dürfen Sie bei Pflegegrad 4 erwarten

Ist eine Einstufung in den Pflegegrad 4 erfolgt, stehen Ihnen eine Reihe finanzieller Leistungen. Diese zeigen wir Ihnen im Folgenden ausführlich, wobei die genannten Eurobeträge dem Stand des Jahres 2022 entsprechen.

Entlastungsbetrag

Unabhängig vom Pflegegrad 1 bis 5 steht Ihnen ein Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich zu, sofern überhaupt die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt. Dieses Geld steht Ihnen zur freien Verfügung und kann genutzt werden, um Ihren pflegerischen Alltag in den eigenen vier Wänden angenehmer zu gestalten.

Pflegegeld

Pflegegeld steht Ihnen ab dem Pflegegrad 2 zu und wird ebenfalls direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Bei einem zugeteilten Pflegegrad 4 dürfen Sie mit einer monatlichen Zahlung von maximal 728 Euro rechnen. Beachten Sie, dass dieser Anspruch sinken kann, wenn Sie zusätzlich Pflegesachleistungen für die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen.

Pflegesachleistungen

Sachleistungen beziehen sich auf die Leistungen eines Pflegedienstes, die ergänzend zu den Angehörigen erbracht werden. Im vierten Pflegegrad wird der Besuch des mobilen Dienstes mehrmals in der Woche oder sogar täglich gewünscht sein. Die Pflegekasse beteiligt sich mit maximal 1.693 Euro an den Pflegekosten.
Tages- und Nachtpflege
Bei diesem Pflege wird angenommen, dass Angehörige auch in den Nachtstunden für eine pflegebedürftige Person da sein müssen. Dies wird monatlich mit bis zu 1.612 Euro bezuschusst, um einen Ausgleich zu einer eventuell aufgegebenen Anstellung auszugleichen. Der Betrag wird ähnlich wie Pflegegeld direkt ausgezahlt und kann von Ihnen beispielsweise für eine 24-Stunden-Pflege genutzt werden.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege wird mit 1.774 Euro jährlich unterstützt und maximal für einen Zeitraum von 28 Tagen gezahlt. Der Betrag steigt auf 3.386 Euro und einen Zeitraum von acht Wochen, wenn Sie innerhalb des Jahres nicht noch eine Verhinderungspflege beanspruchen. Zusätzlich wird die Hälfte des zustehenden Pflegegeldes (364 Euro) bis zu acht Wochen gewährt.
Verhinderungspflege
Falls Angehörige durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe verhindert sind, die Pflege wie gewohnt zu übernehmen, kann der Zuschuss für eine Verhinderungspflege durch einen professionellen Pflegedienst beantragt werden. Dies gilt für maximal vier Wochen pro Jahr mit einem Gesamtbetrag von 1.612 Euro. Der Betrag erhöht sich auf 2.418 Euro bei sechs Wochen, falls im selben Jahr keine Kurzzeitpflege beantragt wird. Für diesen Zeitraum zahlt die Pflegekasse auch die Hälfte des Pflegegeldes (364 Euro) zusätzlich.
Stationäre Pflege
Falls bei einer pflegebedürftigen Person bereits eine stationäre nötig oder gewünscht ist, erhalten Sie hierfür eine monatliche Unterstützung von 1.775 Euro durch die Pflegekasse. Beachten Sie, dass dieses Geld im Regelfall nicht für die komplette stationäre Unterbringung ausreicht und Sie weitere Mittel aus dem privaten Geldbeutel aufbringen müssen.
Weitere Leistungen
Wie bei allen Pflegegraden werden Sie 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel erhalten, zudem stehen Ihnen 25,50 Euro für ein Haus-Notrufsystem zu. Wenn Sie den Wohnraum für die pflegebedürftige Person anpassen, beispielsweise durch Einbau eines Treppenliftes, lassen sich pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro als Zuschuss beantragen.

Wie funktionieren die Kombinationsleistungen?

In der Praxis ist eine kombinierte Betreuung durch Angehörige und den ambulanten Pflegedienst üblich. Sofern Sie umfangreiche Pflegesachleistungen für den Pflegedienst beantragen, sinkt Ihr Anteil an frei verfügbarem Pflegegeld prozentual. Hier sollten Sie individuell durchrechnen, mit welcher Aufteilung der beiden kombinierten Leistungen Sie am besten zurechtkommen. Eine beliebte Variante ist, 50 % für Pflegesachleistungen zu beantragen und die andere Hälfte als Pflegegeld ausgezahlt zu bekommen.

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Mit 24-Stunden-Pflege zur besseren Versorgung

Mit der Bezuschussung der Tages- und Nachtpflege wird Ihnen beim Pflegegrad 4 die Beauftragung einer Pflegekraft rund um die Uhr umso leichter fallen. Damit diese sicher mit den Zuschüssen der Pflegekassen und Ihren privaten Einnahmen bezahlt werden kann, treffen Sie mit Humanum Viae die richtige Wahl.

Wir stehen für die Vermittlung seriöser Pflegekräfte aus Osteuropa, mit denen Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit von einer optimalen Betreuung profitieren. Kommen Sie mit uns ins Gespräch, um mehr über eine Pflege mit menschlicher Note und umfassende Betreuung eines geliebten Mitmenschen zu erfahren.

FAQ

Ist eine Hoch- oder Rückstufung möglich?
Der ermittelte Pflegegrad ist nicht in Stein gemeißelt. In der Praxis wird sich der gesundheitliche Zustand von Pflegebedürftigen häufig verschlechtern und eine Hochstufung des Pflegegrades nahelegen. Sobald Sie den Eindruck haben, dass Ihr bestimmter Pflegegrad nicht mehr der tatsächlichen Situation entspricht, bringen Sie dies beim Hausarzt zur Sprache oder bemühen Sie sich bei der Pflegekasse direkt um einen neuen Termin mit einem Gutachter.
Kann ich Widerspruch gegen den ermittelten Pflegegrad einlegen?
Sollten Sie mit dem Gutachten des MD oder MEDICPROOF nicht einverstanden sein, können Sie Widerspruch einlegen. Hierzu haben Sie bis zu 14 Tage nach der Zustellung des Bescheides mit der Mitteilung Ihres ermittelten Pflegegrades Gelegenheit. Es sollten triftige Gründe für den Widerspruch vorliegen, damit es zu einem zweiten Gutachten durch einen anderen Sachverständigen kommt.
Ist die zeitliche Komponente für den Pflegegrad wichtig?
Bis zum Jahr 2017 spielte in die Ermittlung der damaligen Pflegestufen ein, wie viele Stunden pro Woche ein Pflegebedarf bestand. Dies ist bei der aktuellen gesetzlichen Regelung nicht mehr gegeben. Das Punktesystem mit seinen einzelnen Leistungskategorien funktioniert ohne zeitliche Komponente.

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