Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 – Wissenswertes zu Leistungen, Geld und mehr

Der Pflegegrad 5 stellt die höchstmögliche Einstufung gemäß der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland dar. Entsprechend dürfen Sie hier mit den höchsten Geldleistungen rechnen, sofern die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bei einer pflegebedürftigen Person vorliegt. Wir zeigen Ihnen auf, wann es zu einer Einstufung in diesen Pflegegrad kommt und welche Leistungen Sie pro Monat oder Jahr ausgezahlt bekommen.

Wie ist der Pflegegrad 5 definiert?

Gemäß Definition der gesetzlichen Pflegeversicherung kommt es bei diesem Pflegegrad zur „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Die betroffene Person ist im Regelfall nicht mehr in der Lage, den Alltag aufgrund Ihrer Pflegebedürftigkeit eigenständig zu gestalten. Wie bei allen Pflegestufen wird der Pflegegrad nach Antrag bei der Pflegekasse und einem unabhängigen Gutachten ermittelt.

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder von MEDICPROOF bei privat Versicherten nimmt die Ermittlung des Pflegegrades nach einem Punktesystem, in das diverse Kriterien aus sechs Lebensbereichen einfließen. Zur Einstufung in den Pflegegrad 5 kommt es, falls die ermittelte Punktzahl den Wert von 90,0 Punkten übersteigt.

Überblick zu den Geldleistungen bei Pflegegrad 5

Leistungsart Leistung und Häufigkeit
Pflegegeld 901 Euro/Monat
Pflegesachleistung 2.095 Euro/Monat
Tages- und Nachtpflege 1.995 Euro/Monat
Kurzzeitpflege 1.774 Euro/Jahr
Verhinderungspflege 1.612 Euro/Jahr
Vollstationäre Pflege 2.005 Euro/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro/Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro/Monat
Hausnotruf 25,50 Euro/Monat
Wohnraumanpassung 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro/Monat

 

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Wie wird mein Pflegegrad genau ermittelt?

Zum vereinbarten Termin nimmt der Gutachter die Alltags- und Lebenssituation des Pflegebedürftigen in seinem gewohnten Umfeld unter die Lupe. Zu den sechs Modulen, nach denen die Einstufung in einen Pflegegrad stattfindet, zählen:
  • Mobilität
  • Selbstversorgung
  • geistige und kognitive Fähigkeiten
  • Verhalten und psychische Gesundheit
  • Anforderungen gemäß Krankheit und Behandlung
  • soziale und alltägliche Kompetenzen
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Welche Leistungen erhalte ich bei Pflegegrad 5?

Wird der höchste Pflegegrad ermittelt, darf mit dem höchsten Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung gerechnet werden. Beachten Sie, dass seit der Pflegereform 2017 der höchste Grad bei rein körperlichen Einschränkungen seltener vergeben wird. Beim Bedarf nach einer Intensivpflege oder Menschen mit größeren körperlichen Behinderungen dürfen Sie weiterhin mit diesem Pflegegrad rechnen.

Die Ihnen zustehenden Leistungen dieses Grades stellen wir im Folgenden ausführlich dar. Die genannten Beträge sind auf dem Stand des Jahres 2022:

Entlastungsbetrag

Vom Pflegegrad 1 angefangen wird Ihnen ein Entlastungsbetrag gezahlt, unabhängig vom ermittelten Pflegegrad. Dieser liegt bei 125 Euro monatlich und steht Ihnen bei der Alltagsgestaltung zur freien Verfügung.

Pflegegeld

Vom Pflegegrad abhängig ist das frei ausgezahlte Pflegegeld, das Ihnen direkt auf Ihr Girokonto überwiesen wird. Beim höchsten Pflegegrad stehen Ihnen monatlich 901 Euro zu. Beachten Sie, dass dieser Betrag im Rahmen von Kombinationsleistungen sinken kann, falls Sie zusätzlich Pflegesachleistungen über einen ambulanten Pflegedienst abwickeln.

Pflegesachleistungen

Als Pflegesachleistungen, die ein mobiler Pflegedienst bei Ihnen erbringt, können Sie monatlich bis zu 2.095 Euro beanspruchen. Um eine Abrechnung dieser Leistungen müssen Sie sich selbst nicht kümmern, diese erfolgt direkt zwischen dem beauftragten, zertifizierten Pflegedienst und der Pflegekasse.
Tages- und Nachtpflege
Eine Betreuung über die Tagesstunden hinaus ist beim höchsten Pflegegrad keine Seltenheit. Für diese Sondersituation können Sie einen monatlichen Betrag bis zu 1.995 Euro von der Pflegekasse verlangen. Diese Zahlung dürfte es Ihnen erleichtern, sich für eine 24-Stunden-Pflege von Humanum Viae zu entscheiden.
Kurzzeitpflege
Wenn der höchste Pflegegrad nur für kurze Zeit, beispielsweise nach einem Aufenthalt im Krankenhaus vorliegt, ist Kurzzeitpflegegeld in Höhe von 1.774 Euro jährlich bei einem maximalen Zeitraum von vier Wochen verfügbar. Bis zu acht Wochen und 3.386 Euro werden gewährt, falls im selben Jahr keine Verhinderungspflege beantragt wird. Auch die Hälfte des monatlichen Pflegegeldes, 450,50 Euro, wird während der achtwöchigen Kurzzeitpflege zusätzlich gewährt.
Verhinderungspflege
Diese Pflegeform können Sie nutzen, falls die pflegenden Angehörigen bis zu einem Zeitraum von vier Wochen durch Urlaub oder Krankheit verhindert sind. Der Betrag beläuft sich jährlich auf 1.612 Euro und steigt auf 2.418 Euro bei sechs Wochen, falls Sie keine Kurzzeitpflege beantragen. Ergänzend wird die Hälfte des monatlichen Pflegegeldes gewährt, konkret 450,50 Euro.
Stationäre Pflege
Die stationäre Vollzeitpflege in einem Pflegeheim ist beim Pflegegrad 5 keine Seltenheit. Für diese werden Ihnen monatlich 2.005 Euro gewährt. Diese Betrag wird nicht zur Unterbringung in einem Pflegeheim ausreichen, weshalb Sie privat nach einer sicheren Finanzierung dieser Art der Unterbringung schauen sollten.
Weitere Leistungen
Für Verbrauchs- und Pflegehilfsmittel werden Sie fast immer automatisch einen Zuschuss von 40 Euro monatlich erhalten. Für einen Hausnotruf können Sie monatlich bis zu 25,50 Euro geltend machen. Ein Wohngruppenzuschuss von 214 Euro wird gewährt, wenn Sie mit mehreren Pflegebedürftigen zusammenleben und eine Hilfskraft die Wohngruppe betreut. Letztlich können Sie für jede Wohnraumanpassung im Sinne des Pflegebedürftigen bis zu 4.000 Euro beantragen, beispielsweise für einen Treppenlift oder eine Duschkabine mit ebenem Einstieg.

Wie funktionieren Kombinationsleistungen?

Im Pflegegrad 5 ohne stationäre Unterbringung ist es üblich, dass sich Angehörige und ein ambulanter Pflegedienst um die pflegebedürftige Person kümmern. Je mehr Geld Sie im Rahmen von Pflegesachleistungen beanspruchen, umso weniger Geld können Sie sich prozentual als Pflegegeld auszahlen lassen.

Kombinieren Sie diese beiden Leistungen deshalb intelligent und ermitteln Sie in Ruhe, welches anteilige Pflegegeld Sie sich neben den Sachleistungen auszahlen lassen möchten. Eine unabhängige Beratung durch den Pflegedienst wird Ihnen bei der Entscheidung helfen.

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24-Stunden-Pflege mit Humanum Viae nutzen

Nicht nur durch die hohe monatliche Bezuschussung der Tages- und Nachtpflege wird es Ihnen einfacher gelingen, sich für eine 24-Stunden-Pflegekraft zu entscheiden. Wir von Humanum Viae möchten Ihnen diese Entscheidung zusätzlich erleichtern und sichern Ihnen und Ihren Angehörigen eine vertrauensvolle und freundliche Unterstützung zu.

Mit erfahrenen und qualifizierten Pflegekräften aus Osteuropa sorgen für eine menschliche Note bei der pflegerischen Betreuung zu Hause. Diese Form der 24-Stunden-Pflege wird so unabhängig vom Pflegegrad und den Zahlungen der gesetzlichen Pflegekasse finanzierbar. Kommen Sie einfach auf uns zu, um mehr über eine starke und würdevolle Pflege zu erfahren.

FAQ

Ist eine nachträgliche Abstufung möglich?
Es ist denkbar, dass sich die gesundheitliche Situation eines Pflegebedürftigen mit der Zeit verbessert. Hier könnte ein erneutes Gutachten zu einer Abstufung des Pflegegrades führen. In der Praxis ist dies beim Pflegegrad 5 mit seiner schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im höheren Alter oder bei einem sehr hohen Pflegegrad äußerst selten.
Lässt sich Widerspruch gegen das Gutachten einlegen?
Falls Sie mit einer Beurteilung durch den Gutachter nicht zufrieden sind, können Sie bis zu 14 Tage nach Eingang des Bescheides begründeten Widerspruch einlegen. Dies ergibt beispielsweise Sinn, falls lediglich der Pflegegrad 4 festgestellt wurde und Sie von einem weitreichenderen Pflegebedarf ausgehen.
Gibt es nur finanzielle Leistungen?
Neben den umfassenden Zuschüssen der Pflegekasse, die Sie abhängig vom Pflegegrad erhalten, sollten Sie kostenlose Beratungsangebote nutzen. Dies gilt speziell in den hohen Pflegegraden, die für Angehörige eine Herausforderung darstellen und eine fachkundige Unterstützung nahelegen.

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